Prüfen von Brandfallmatrix / Wirkprinzip-Prüfungen

Im Brandfall muss es schnell gehen.
Aufzüge sollen automatisch in das Evakuierungsgeschoss fahren, Löschwasserrückhalteeinrichtungen müssen eingeschaltet bzw. in Betrieb genommen werden, Entrauchungsanlagen oder eine Rauch-Druck-Schutz-Anlage (RDA) für Sicherheitstreppenräume müssen aktiviert werden.

Dies nennt man Brandfolgesteuerungen (BFSM) oder Brandfallmatrix. Es gibt viele Begriffe für die komplexen Steuerungen und Abhängigkeiten im Brandfall. Auch diese sind Teil der Prüfung nach Baurecht, mit dem Ziel, die Wechselwirkungen und Verknüpfungen mit anderen Anlagen zu bescheinigen. Das bedeutet, dass die Brandfolgesteuerungen im Brandfall die definierten Sollwerte erreichen müssen.

Grundlage dafür ist das sicherheitstechnische Steuerungskonzept – Brandfallmatrix.
Diese Prüfung ist Teil des Bauordnungsrechts, gemäß den Prüfgrundsätzen der ARGE Bau:

  • Funktionsfähigkeit der Brandmeldeanlage und Alarmierungsanlage im Hinblick auf die Übereinstimmung mit dem sicherheitstechnischen Steuerungskonzept der Anlagen

  • Auswahl der eingesetzten Systeme und Peripheriegeräte

  • Sicherer Zustand der verknüpften Anlagen bei Ausfall der Gebäudeleittechnik

  • Vor-Ort-Steuerung, Leitrechner und Energieversorgung unter Berücksichtigung:

    • der störspannungsarmen Installation der Übertragungswege

    • der sicherheitsrelevanten Teile der Gebäudeleittechnik und der Signalwege

    • der Fehlersimulation

Ich unterstütze Sie bei folgenden Punkten:

  • Erstellung des sicherheitstechnischen Steuerungskonzepts – Brandfallmatrix

  • Vorbereitung der Prüfung während der Inbetriebnahmephase Ihres Bauvorhabens

  • Durchführung der Prüfung der Brandfallsteuerungen

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