Prüfen von Brandfallmatrix / Wirkprinzip-Prüfungen
Sie haben eine Gebäudefunkanlage in Ihrem Bauwerk?
Oft wird eine solche Anlage durch die Brandschutzdienststelle – die zuständige Behörde für den abwehrenden Brandschutz – vorgeschrieben. Ich biete Ihnen auch die Prüfung dieser Anlagen an. Es muss jedoch klargestellt werden, dass es keine Prüfpflicht nach Baurecht für die Gebäudefunkanlage gibt. Dennoch kann ich Ihnen empfehlen, eine Prüfung durchführen zu lassen.
Die Prüfung erfolgt in Anlehnung an die Muster-Prüfgrundlagen der BMA. Die Inhalte der Prüfung umfassen das Merkblatt VdTÜV, die Vorgaben des Anzeigeverfahrens BDBOS, sowie den Leitfaden zur Planung und Realisierung von Objektversorgungen und DIN 14024.
Prüfung / Feststellung der baurechtlichen Vorgaben / Schutzziele
Sind Sie unsicher, ob Sie eine Gebäudefunkanlage benötigen?
Gemeinsam mit meinem Partner können wir Ihnen eine aussagekräftige Messung und Beratung erarbeiten, mit der Sie Planungssicherheit erhalten.
Haben Sie Fragen hierzu?
Dann schreiben Sie uns eine E-Mail oder nutzen Sie unser Kontaktformular.

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