Gefahrenabwehrplanung

Die Gemeinden und Städte sind gemäß den Brandschutzgesetzen der Bundesländer für den abwehrenden Brandschutz innerhalb ihres Gemeindegebiets verantwortlich.

Als Träger des Brandschutzes sind sie verpflichtet, eine leistungsfähige Feuerwehr aufzustellen, auszurüsten und zu unterhalten – entsprechend den landesrechtlichen Vorgaben sowie den spezifischen Anforderungen auf kommunaler Ebene.

Neben den gesetzlichen Grundlagen können zusätzliche Regelungen, wie zum Beispiel Feuerwehrverordnungen, weiterführende Mindestvorgaben für die Feuerwehren definieren.

Die Träger des Brandschutzes und der allgemeinen Hilfe müssen in regelmäßigen Abständen überprüfen, ob ihre Feuerwehr mit der bestehenden Struktur, den vorhandenen Maßnahmen und der Ausrüstung in der Lage ist, ihren Aufgaben nachzukommen.

Wir untersuchen dabei unter anderem:

  • Standortanalyse: Werden die gesetzlichen Hilfsfristen im Zuständigkeitsbereich eingehalten?

  • Verfügbarkeit von Einsatzmitteln: Steht ausreichend Material zur Verfügung?

  • Personelle Situation am Standort: Analyse zur Personalentwicklung

  • Bewertung der Einsatzkräfte: Qualifikation und Altersstruktur (Qualität) sowie Anzahl der Einsatzkräfte (Quantität)

  • Verfügbarkeit während üblicher Arbeitszeiten: Stehen tagsüber genügend Einsatzkräfte zur Verfügung?

  • Option der Zusammenlegung von Ortsteilfeuerwehren: Ist ein Zusammenschluss sinnvoll – inklusive möglichem Neubau eines Feuerwehrgerätehauses?

  • Standortanalyse und Erreichbarkeitsprognose mittels GIS-basierter Software

  • Erstellung einer Bedarfs- und Entwicklungsplanung

Wir verfügen über langjährige Einsatzerfahrung – bis hin zur Leitung einer Feuerwehr – und unterstützen Sie kompetent und praxisnah bei der strategischen Weiterentwicklung Ihres örtlichen Brandschutzes.