Prüfen von Brandmeldeanlagen / Sprachalarmanlagen nach Baurecht

Brandmeldeanlagen / Sprachalarmanlagen
Brandmeldeanlagen und Sprachalarmanlagen sind in vielen Gebäuden erforderlich – häufig durch das Baurecht vorgeschriebene Anlagen, zum Beispiel in Verkaufsstätten, Versammlungsstätten, Hochhäusern und Hotels. Oft kommen Brandmeldeanlagen auch als Kompensationsmaßnahme im Abweichungsprozess vor. In solchen Fällen sind diese Anlagen prüfpflichtig durch baurechtlich anerkannte Prüfsachverständige.

Ich bin als Prüfsachverständiger für Brandmeldeanlagen und Sprachalarmanlagen von der Ingenieurkammer Hessen anerkannt.

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